Satzung
Auszüge aus der Satzung (gültig seit 17.12.2003)
§ 1 Sitz der Genossenschaft
Löbau
§ 2 Zweck
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.
§ 3 Mitglieder
Mitglieder können
a) natürliche Personen,
b) Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
§ 13 Rechte der Mitglieder
Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschlussfassung in der Mitgliedervollversammlung aus.
§ 15 Überlassung und Zuweisung von Wohnungen
(1) Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes.
Anlage 1 zur Satzung - Geschäftsguthaben
Für den Erwerb der Mitgliedschaft sind Geschäftsanteile zu erwerben. Die Satzung legt fest, einen Anteil auf 50 EURO und die Pflichtanteile bei Erwerb der Mitgliedschaft auf 3, das sind 150 EURO, festzulegen. Bei Bezug einer Wohnung sind neben dem Eintrittsgeld weitere Pflichtanteile laut untenstehender Aufstellung zu erwerben.
Übersicht über die bei Erhalt einer Wohnung zu erbringenden Pflichtanteile.
Wohnungsgröße | Pflichtanteile | Pflichtanteile Mitgliedschaft | Gesamt |
---|---|---|---|
1-RWE | 3 = 150 € | 1 = 50 € | 200 € |
2-RWE | 3 = 150 € | 2 = 100 € | 250 € |
3-RWE | 3 = 150 € | 3 = 150 € | 300 € |
4-RWE | 3 = 150 € | 4 = 200 € | 350 € |
über 4-RWE und Häuser | 3 = 150 € | 420 = 2.100 € | 2.250 € |
Sie sichern sich durch den Erwerb der Mitgliedschaft ein lebenslanges Wohnrecht bei stabilen Mieten und einem schönen Mietumfeld!
Achtung!
Unsere neue Satzung wurde in der Mitgliedervollversammlung am 10.12.2009 beschlossen. In ihr sind alle Neuerungen des Genossenschaftsgesetzes eingearbeitet.