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FAQ

Montag:Geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00, 13:00 – 18:00
Mittwoch:Geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Freitag:09:00 – 12:00
Samstag:Geschlossen
Sonntag:Geschlossen
Anschrift:Altmarkt 16 • 02708 Löbau
Telefon+49 3585 40 42 90
Fax+49 3585 40 42 48
Telefon:Altmarkt 16 • 02708 Löbau
E-Mail:info@wg-loebau.de

Suchen Sie innerhalb von Löbau, Großschweidnitz, Herrnhut oder Strahwalde eine Wohnung? Dann ist die WG Löbau eG Ihr kompetenter und lokaler Ansprechpartner!

Gern können Sie unter folgendem Link unseren Interessentenbogen online ausfüllen: Wohnen mit WGLöbau

Gern können Sie uns auch telefonisch unter +49 3585 40 42 90 kontaktieren.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen hierfür gern zur Verfügung.

Mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie üblicherweise Vorauszahlungen für die allgemeinen Betriebskosten, Heizkosten und Wasser. Hierüber bekommen Sie von uns jeweils im Folgejahr eine Betriebskostenabrechnung zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass entstandene Guthaben von uns nur automatisch berücksichtigt werden können, wenn wir auch die Miete durch ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie einen Dauerauftrag für Ihre Mietzahlung eingerichtet haben, teilen Sie uns bitte schriftliche Ihre Bankverbindung für die Überweisung mit.

Sofern ein öffentlicher Leistungsträger (z. B. Jobcenter) für Ihre Mietzahlung aufkommt, reichen Sie die Abrechnung bitte bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ein.

Jede/r Mieter/in hat sich an die Hausordnung zu halten, die mit der Unterschrift bei Vertragsabschluss anerkannt wurde, damit ein gutes Zusammenleben innerhalb der Hausgemeinschaft möglich ist.

Unter diesem Link können Sie die derzeit gültige Fassung der Hausordnung öffnen: Hausordnung

Wenn Sie ein Haustier in Ihrer Wohnung halten möchten, bedarf dies unserer Zustimmung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. Die Zustimmung aller Hausbewohner ist hierfür erforderlich.

Wir werden Ihnen die notwendigen Unterlagen gern zusenden oder laden Sie sich das Formular unter folgendem Link herunter:

Antrag auf Genehmigung zur Tierhaltung

Für die kostenlose Abholung von Sperrmüll (außer Elektronik) ist die Firma EGLZ aus Lawalde zuständig.

Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll an den Straßenrand oder in die Gemeinschaftsflächen, am Vorabend des Termins der Abholung durch die EGLZ. Widerrechtlich abgestellter Sperrmüll wird kostenpflichtig entsorgt und auf alle Mieterinnen und Mieter umgelegt.

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die Telefonnummer +49 35 85 / 41 69 – 0 oder online unter:

Link zur Online-Sperrmüllanmeldung: www.abfall-eglz.de

Es handelt sich um Verstöße gegen die Hausordnung (z. B. Nicht-Einhalten der Ruhezeiten)?

Zunächst empfehlen wir Ihnen, den/die Nachbarn/in freundlich auf die Störung aufmerksam zu machen. In den häufigsten Fällen hilft bereits die direkte Ansprache und ermöglicht weiterhin ein friedliches Zusammenleben in ihrem Haus.

Falls es dennoch zu anhaltenden Störungen kommt, dokumentieren Sie bitte protokollarisch, was genau sich ereignet hat. Geben Sie bei Ruhestörung unbedingt auch Datum, Uhrzeit (von… bis…) an und unterzeichnen Sie Ihr Protokoll bzw. lassen es auch von Zeugen unterzeichnen.

Es handelt sich um Probleme mit Nachbarn?

Bei privaten Auseinandersetzungen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Privat-Eigentums, sowie z. B. Bedrohungen durch Nachbarn, wenden Sie sich bitte direkt an die örtliche Polizei.

Eine Untervermietung ist durch uns genehmigungspflichtig und muss über einen schriftlichen Antrag erfolgen. Bevor der Vorstand eine Untervermietung genehmigt, werden nachfolgende Sachverhalte geprüft:

– Handelt es sich um eine Untervermietung der gesamten Wohnung oder nur eines Teilbereiches (z. B. ein Zimmer)?

– Hat die Wohnung eine angemessene Größe für die Anzahl an Personen?

– Ist uns der /die Untermieter/in bereits bekannt?

Über den nachstehenden Link können Sie sich den Antrag zur Aufnahme eines/einer Untermieters/Untermieterin

Antrag auf Aufnahme eines Untermieters/einer Untermieterin

Die monatliche Zahlung Ihrer Miete muss laut Dauernutzungsvertrag bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen. Gern können Sie an unserem Lastschrifteinzug (SEPA) teilnehmen. Sprechen Sie uns einfach an.

Sollte es einmal Probleme mit den Mietzahlungen geben, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. Lassen Sie es nicht erst zu einer fristlosen Kündigung kommen!

Sollte ein Leistungsträger (z. B. Jobcenter) für die Mietzahlung aufkommen, kontaktieren Sie uns auch hier frühzeitig.

Wenn Sie Ihr Mietverhältnis für Ihre Wohnung kündigen möchten, muss Ihre schriftliche Kündigung im Original bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns vorliegen (nicht als Fax oder E-Mail). Bitte beachten Sie, dass alle Vertragspartner unterzeichnen müssen.

Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt normalerweise 3 Monate („[…] bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats […]“,Quelle: § 573c BGB).

Es gibt aber auch noch sogenannte „Altmietverträge“. Dort kann die Kündigungsfrist einen Monat betragen. Bei Fragen hilft Ihnen unser Team gern weiter.

Für Garagen oder Stellplätze und Carports können ggf. abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt noch einmal Ihren Mietvertrag oder setzen sich mit uns in Verbindung.

Eine Rücknahme Ihrer Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass eine Rücknahme der Kündigung durch den Vermieter nicht akzeptiert werden muss.

Bitte händigen Sie die Schlüssel zum Vertragsende nur unserem Mitarbeiter/in aus und nicht etwa einem/einer Nachmieter/in.

Sollten wir die Schlüssel von Ihnen nicht zum Vertragsende erhalten, wird für Sie weiterhin ein Nutzungsentgelt in Höhe der Miete fällig.

Bitte vereinbaren Sie nach Ihrer Kündigung mit unserm Büro einen Termin für eine Vorabnahme. Bei dieser ersten Besichtigung Ihrer Wohnung müssen noch keine Möbel abgebaut oder Zimmer ausgeräumt sein. Bei der Vorabnahme wird Ihnen noch einmal genau erklärt, was bis zu Ihrem Auszug noch von Ihnen zu erledigen ist. Zudem hilft uns die Vorabnahme dabei, den Umfang der zu beauftragenden Arbeiten nach Ihrem Auszug einzuschätzen.

Zum Ablauf Ihrer Kündigungsfrist vereinbaren Sie bitte mit uns einen Endabnahmetermin in der Wohnung. Gemeinsam werden dabei alle Zähler abgelesen, die Wohnung auf Mängel geprüft und die zurückgegebenen Schlüssel protokolliert.

Sollte Ihr/Ihre Nachmieter/in von Ihnen einige Gegenstände oder Möbel in der Wohnung übernehmen, benötigen wir bis zur Endabnahme ihre schriftliche Vereinbarung hierüber.

Sofern bei der Vorabnahme Mängel festgehalten wurden, welche bis zur Endabnahme und einer eventuellen Nachfristsetzung nicht von Ihnen beseitigt worden sind, lassen wir diese auf Ihre Kosten durch eine Fachfirma beheben.

Nach dem Gesetz sind Vermieter berechtigt die Kosten für kleine Reparaturen und Bagatellschäden auf den Mieter zu übertragen. Zur Anwendung gebracht wird diese Klausel in der Wohnungsgenossenschaft jedoch erst seit Beginn des Jahres 2021.

Die erforderliche mietvertragliche Vereinbarung dazu, finden Sie in Ihrem Dauernutzungsvertrag unter „Weitere Leistungen des Mitglieds“ oder in der Anlage zu diesem, den Allgemeinen Vermietungsbedingungen (AVB) unter Nr. 7 „Weitere Leistungen des Mitglieds“. Darin ist der Höchstbetrag je Einzelreparatur festgelegt sowie eine jährliche Obergrenze für alle Kleinreparaturen, die weiterberechnet werden können.

Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.

Eine anteilige Weiterberechnung bei höheren Rechnungsbeträgen als in ihrer Vereinbarung festgelegt, erfolgt nicht.